Übertragung des Erziehungsauftrags

Hier finden Sie ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrags. Im Jugendschutzgesetz, gültig seit 01. April 2003, wurde der Begriff "erziehungsbeauftragte Person" (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG) neu eingeführt. Nach dieser Regelung werden für Kinder und Jugendliche in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bestimmte zeitliche Begrenzungen auch für den Besuch in Kinos aufgehoben.
Bitte ausgefüllt an der Kasse abgeben.
Wir möchten Sie jedoch daraufhinweisen, dass es sich bei der Übertragung lediglich um
die Aufhebung "bestimmter zeitlicher Begrenzungen" handelt.
Die FSK Freigabe können Sie damit nicht aufheben. Diese gilt weiterhin und ist für alle Besucher bindend.
Wir möchten Sie jedoch daraufhinweisen, dass es sich bei der Übertragung lediglich um
die Aufhebung "bestimmter zeitlicher Begrenzungen" handelt.
Die FSK Freigabe können Sie damit nicht aufheben. Diese gilt weiterhin und ist für alle Besucher bindend.













