Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf in den folgenden Fällen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden:
- Kindern unter 6 Jahren
- Kinder ab 6 Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr endet
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr endet
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr endet
Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb dieser Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist.