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Infos zur FSK

Wir müssen uns, wie jedes andere Kino in Deutschland, an die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) halten.
Die FSK vergibt folgende Altersfreigaben:

o.A. (ohne Altersbeschränkung) = ab 0 Jahre
ab 6 Jahre
ab 12 Jahre
ab 16 Jahre
k.J. (keine Jugendfreigabe) = ab 18 Jahre

Filme, die ab 12 Jahre freigegeben sind, dürfen von Kindern ab 6 Jahre besucht werden, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Dies sind nur die Eltern!

Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf in den folgenden Fällen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Eltern) oder erziehungsbeauftragten
(z. B. volljährige Geschwister) Person gestattet werden:

- Kindern unter 6 Jahren

- Kindern ab 6 Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr endet

- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr endet

- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr endet

Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb dieser Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist.


Die offiziellen und vollständigen Gesetzestexte und -Änderungen finden Sie auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK und der Seite der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. - SPIO

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01805 - 546636 (14 ct. / min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)
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