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ALTERSFREIGABEN (FSK)
 
Wir müssen uns, wie jedes andere Kino in Deutschland, an die Altersfreigaben der FSK halten,
der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.

Die bundesdeutsche FSK vergibt folgende Freigaben:

* o.A. „ohne Alter“, sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben
* ab 6 Jahre
* ab12 Jahre (auch für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Personensorgeberechtigten * )
* ab 16 Jahre
* k.J. Keine Jugendfreigabe / ab 18 Jahre

*Es handelt sich hierbei um ein so genanntes „Elternprivileg“,
das seit dem 01. April 2003 im Rahmen des überarbeiteten Jugendschutzgesetztes
in Kraft getreten ist. Kinder ab 6 Jahren dürfen demnach mit einer „personensorgeberechtigten“
Begleitung auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.
SPERRZEITEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Es gelten folgende Sperrzeiten:

6 bis 11-Jährige ab 20.00 Uhr
12 bis 16-Jährige ab 22.00 Uhr
16 bis 18-Jährige ab 24.00 Uhr

Jetzt kann es sein, dass ein Film „ab 12 Jahre“ noch um 20:00 oder 23:00 Uhr läuft.
Dann müssen 12jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung
eines Erziehungsberechtigten. Hier greift das Jugendschutzgesetz, das überall bei uns aushängt.
Danach dürfen Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nicht
mehr ohne Begleitung im Kino sein. Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne,
denen das CINEPLEX Passau ggf. eine Enttäuschung bereiten muss.
Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.

 

 




 

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