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FSK 12 - Parental Guidance - Regelung
PG (Parental Guidance) § 11 Abs. 2 JuSchG FSK 12-mit Eltern ab sechs erlaubt.
Hat ein Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, können auch Kindern ab sechs Jahren aufwärts in den Film, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden.
Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
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