Jugendschutz ist wichtig
Filme haben Altersgrenzen – wir achten darauf! Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind.
o.A. = ohne Altersbeschränkung = ab 0 Jahre
ab 6 Jahre
ab 12 Jahre
ab 16 Jahre
k.J. = keine Jugendfreigabe = ab 18 Jahre
Filme, die ab 12 Jahre freigegeben sind, dürfen von Kindern ab 6 Jahre besucht werden, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Dies sind nur die Eltern!
· Kinder unter 6 Jahren dürfen bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anwesend sein. Zusätzlich muss der Film "ohne Altersbeschränkung", also für alle Altersgruppen freigegeben sein.
· Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen öffentlich gezeigte Filme dann sehen, wenn diese für ihre Altersgruppe (ab 6 Jahren) freigegeben worden sind, und die Vorführung spätestens um 20:00 Uhr beendet ist.
· Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren dürfen die für ihre Altersgruppe (ab 12 Jahren) freigegebenene Filme sehen; ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe besteht hinsichtlich der vorgeschriebenen Zeitbegrenzung. Die Vorführung vor Kindern muss um 20:00 Uhr, die vor Jugendlichen unter 16 bis um 22:00 Uhr beendet sein.
· Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren darf der Filmbesuch dann gestattet werden, wenn der Film für ihre Altersgruppe (ab 16Jahren) freigegeben worden, und die Vorstellung spätestens um 24:00 Uhr beendet ist. Diese Zeitgrenzen gelten nicht, wenn Kinder und Jugendliche durch Erziehungsberechtigte begleitet werden.
Es gelten folgende Sperrzeiten:
· 6 bis 11-Jährige ab 20.00 Uhr
· 12 bis 16-Jährige ab 22.00 Uhr
· 16 bis 18-Jährige ab 24.00 Uhr
Die Jugendlichen dürfen Vorstellungen besuchen, die später enden, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
Werbung für Tabak oder Alkohol darf erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.
Wir appellieren an das Verständnis aller Eltern, Töchter und Söhne,
denen der Cinetower Kinopark Alsdorf ggf. eine Enttäuschung bereiten muss.
Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.
Hier geht es zur Website der FSK...
FSK 12 - Parental Guidance - Regelung













