FSK Freiwillige Selbst-Kontrolle der Filmwirtschaft
Informationen zur Altersfreigabe
Wir müssen uns, wie jedes andere Kino in Deutschland, an die Altersfreigaben der FSK halten, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.
Die FSK vergibt folgende Altersfreigaben:
o.A. = ohne Altersbeschränkung = ab 0 Jahre
ab 6 Jahre
ab 12 Jahre
ab 16 Jahre
k.J. = keine Jugendfreigabe = ab 18 Jahre
Filme, die ab 12 Jahre freigegeben sind, dürfen von Kindern ab 6 Jahre besucht werden, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Dies sind nur die Eltern!
für die einzelnen Altersgruppen gelten folgende Regelungen:
- Kinder unter 6 Jahren dürfen bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anwesend sein. Zusätzlich muss der Film "ohne Altersbeschränkung", also für alle Altersgruppen freigegeben sein.
- Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen öffentlich gezeigte Filme dann sehen, wenn diese für ihre Altersgruppe (ab 6 Jahren) freigegeben worden sind, und die Vorführung spätestens um 20:00Uhr beendet ist.
- Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren dürfen die für ihre Altersgruppe (ab 12 Jahren) freigegebenene Filme sehen; ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe besteht hinsichtlich der vorgeschriebenen Zeitbegrenzung. Die Vorführung vor Kindern muss um 20:00Uhr, die vor Jugendlichen unter 16 bis um 22:00Uhr beendet sein.
- Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren darf der Filmbesuch dann gestattet werden, wenn der Film für ihre Altersgruppe (ab 16Jahren) freigegeben worden, und die Vorstellung spätestens um 24:00 beendet ist. diese Zeitgrenzen gelten nicht, wenn Kinder und Jugendliche durch Erziehungsberechtigte begleitet werden.
Werbung für Tabak oder Alkohol darf erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.













