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Altersfreigaben

 

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Altersfreigaben zu achten. Wir dürfen also niemanden, der die jeweilige Altersstufe nicht erreicht hat, in die Kinovorstellung einlassen – auch nicht, wenn er von einem Erziehungsberechtigten begleitet wird. Einzige Ausnahme: ist ein Film freigegeben ab 12 Jahre, dürfen die Eltern, bzw. Sorgeberechtigen entscheiden, ob sie ihr Kind in die Vorstellung mitnehmen, wenn es mindestens 6 Jahre alt ist.

Detailliertere Angaben – auch zu den Freigaben einzelner Filme - finden Sie auf der Online-Seite der „Freiwilligen Selbstkontrolle“: www.fsk.de

Altersempfehlungen

Die Altersfreigaben der FSK sind aber keine pädagogischen Empfehlungen für einen Film. Sie geben lediglich Hinweise darauf, ab welchem Lebensalter der Film voraussichtlich keinen gefährdenden Einfluss auf die seelische und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nehmen wird.

Altersempfehlungen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

www.kinderfilm-online.de

www.kjk-muenchen.de

www.kinofenster.de

 

Jugendschutz

 

Neben der Altersfreigabe legt der Jugendschutz auch zeitliche Grenzen des Kinobesuchs fest:

Kinder dürfen ab 6 Jahren allein ins Kino, wenn die Vorführung um 20 Uhr beendet ist. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren muss die Vorführung um 22 Uhr beendet sein und für Jugendliche ab 16 um 24 Uhr.

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