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Die FSK-Altersfreigaben
Die Altersfreigaben der Filme legt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) fest. Grundsätzlich gibt es fünf Altersfreigaben, die wie folgt gestaffelt sind:

• Freigegeben ohne Altersbeschränkung (ab 0 Jahren)
• Freigegeben ab 6 Jahren
• Freigegeben ab 12 Jahren
• Freigegeben ab 16 Jahren
• Keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren)

 

Der Altersnachweis ist mit einem geeigneten Lichtbildausweis zu erbringen.

Die Freigaben sind für jeden verbindlich. Auch durch die Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten wird die Altersfreigabe nicht außer Kraft gesetzt!
Mit einer Ausnahme: Hat ein Film die Freigabe "ab 12", können auch Kinder im Alter von sechs Jahren aufwärts die Vorstellung besuchen, wenn sie von einem Elternteil begleitet werden.

Wir als Kinobetreiber sind ohne Ausnahme an diese gesetzlichen Regelungen gebunden - ob wir das wollen oder nicht. Bei Verstößen drohen nicht nur den Erziehungsberechtigten, sondern auch dem Kinobetreiber empfindliche Strafen.

Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen das Singener Kino-Team gegebenenfalls eine Enttäuschung bereiten muss. Informieren Sie sich bitte bereits vor Ihrem Kinobesuch ausreichend über die Altersfreigaben.

Nähere Informationen gibt die zuständige Behörde:

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
Kreuzberger Ring 56
65205 Wiesbaden

Internetadresse: www.spio.de
Email: fsk@spio-fsk.de

 

DAS JUGENDSCHUTZGESETZ
Neben den Altersfreigaben der FSK sind beim Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zum Aufenthalt in der Öffentlichkeit zu beachten:

 

• Kinder unter 6 Jahren: Aufenthalt im Kino nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person

• Kinder unter 14 Jahren: Aufenthalt im Kino gestattet bis 20:00 Uhr

• Kinder u. Jugendliche unter 16 Jahren: Aufenthalt im Kino gestattet bis 22:00 Uhr

• Jugendliche unter 18 Jahren: Aufenthalt im Kino gestattet bis 24:00 Uhr

 

In Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt unbegrenzt gestattet.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns an diese Regelungen ausnahmslos halten müssen. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Theaterleitung. Wir beantworten Ihre Fragen gerne!

 

 

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