Altersfreigabe (FSK)
Seit dem 01.04.2003 ist ein neu überarbeitetes Jugendschutzgesetz (offizielle Abkürzung: JuSchG) in Kraft getreten.
Hier die wichtigsten Regelungen, die Sie als Kinobesucher betreffen:
Alterseinstufungen von Filmen: (In fett die Kurzbezeichnungen, wie wir sie in unserem Kinoprogramm verwenden)
NEU! Parental Guidance - PG:
Ab sofort gilt für Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind: Einlass erhalten auch Eltern mit Kindern ab 6 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen von einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. sind das die Eltern) begleitet werden. Eine durch die Eltern autorisierte Person (wie z.B. Oma, grosser Bruder, Nachbarin etc.) reicht in diesem Fall nicht aus!
Veranstaltungszeiten
Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf in den folgenden Fällen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden:
Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb dieser Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist.
Die offiziellen und vollständigen Gesetzestexte und -Änderungen finden Sie auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK und der Seite der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. - SPIO
Seit dem 01.04.2003 ist ein neu überarbeitetes Jugendschutzgesetz (offizielle Abkürzung: JuSchG) in Kraft getreten.
Hier die wichtigsten Regelungen, die Sie als Kinobesucher betreffen:
Alterseinstufungen von Filmen: (In fett die Kurzbezeichnungen, wie wir sie in unserem Kinoprogramm verwenden)
Freigegeben ohne Altersbeschränkung ab 0 Jahre
Freigegeben ab 6 Jahren ab 6 Jahre
Freigegeben ab 12 Jahren ab 12 Jahre
Freigegeben ab 16 Jahren ab 16 Jahre
Keine Jugendfreigabe ab 18 Jahre
Freigegeben ab 6 Jahren ab 6 Jahre
Freigegeben ab 12 Jahren ab 12 Jahre
Freigegeben ab 16 Jahren ab 16 Jahre
Keine Jugendfreigabe ab 18 Jahre
NEU! Parental Guidance - PG:
Ab sofort gilt für Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind: Einlass erhalten auch Eltern mit Kindern ab 6 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen von einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. sind das die Eltern) begleitet werden. Eine durch die Eltern autorisierte Person (wie z.B. Oma, grosser Bruder, Nachbarin etc.) reicht in diesem Fall nicht aus!
Veranstaltungszeiten
Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf in den folgenden Fällen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden:
SPERRZEITEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
6-Jährige bis 20.00 Uhr
16-Jährige bis 22.00 Uhr
unter 18-Jährige bis 24.00 Uhr
Die Jugendlichen dürfen Vorstellungen besuchen, die später enden, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person (z.B. volljährige Geschwister) begleitet werden. Die FSK der Filme muss aber zwingend eingehalten werden.
Werbung für Alkohol und Tabak darf erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.
6-Jährige bis 20.00 Uhr
16-Jährige bis 22.00 Uhr
unter 18-Jährige bis 24.00 Uhr
Die Jugendlichen dürfen Vorstellungen besuchen, die später enden, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person (z.B. volljährige Geschwister) begleitet werden. Die FSK der Filme muss aber zwingend eingehalten werden.
Werbung für Alkohol und Tabak darf erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.
Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb dieser Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist.
Die offiziellen und vollständigen Gesetzestexte und -Änderungen finden Sie auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK und der Seite der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. - SPIO














