Seit dem 01.04.2003 ist ein neu überarbeitetes Jugendschutzgesetz (offizielle Abkürzung: JuSchG) in Kraft getreten.
Hier die wichtigsten Regelungen, die Sie als Kinobesucher betreffen:
Alterseinstufungen von Filmen:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung ab 0 Jahre
- Freigegeben ab 6 Jahren ab 6 Jahre
- Freigegeben ab 12 Jahren ab 12 Jahre
- Freigegeben ab 16 Jahren ab 16 Jahre
- Keine Jugendfreigabe ab 18 Jahre
NEU! Parental Guidance - PG:
Ab sofort gilt für Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind: Einlass erhalten auch Eltern mit Kindern ab 6 Jahren. Diese Kinder müssen von einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. sind das die Eltern) begleitet werden. Eine durch die Eltern autorisierte Person (wie z.B. Oma, grosser Bruder, Nachbarin etc.) reicht in diesem Fall nicht aus!
Veranstaltungszeiten
Die Anwesenheit bei Filmvorführungen darf in den folgenden Fällen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden:
- Kindern unter 6 Jahren
- Kinder ab 6 Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr endet
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr endet
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr endet
Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb dieser Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist.
Die offiziellen und vollständigen Gesetzestexte und -Änderungen finden Sie auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK und der Seite der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. - SPIO













