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HAUSORDNUNG

Ohne Eintrittskarte läuft nichts!

Jeder Gast, der sich einen Film anschaut oder in unserem Haus aufhält, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein - und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren der Filmverleiher überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen.

Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € verpflichtet und erhalten Hausverbot.

Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, werden von dem System Automatisch wieder in den freien Verkauf gegeben.

"Schmuggler" sind in unserem Kino unerwünscht!

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!

Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht ernorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Filmverleihfirmen gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um die Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen und Rucksäcke kontrollieren können.

Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, daß wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Filmverleihern anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

„Störenfriede“ erhalten „Platzverweis“!

Gästen, die deutlich alkoholisiert sind oder unter sonstigen Rauschmitteln stehen, können wir den Zutritt zu unseren Räumen verwehren. Ebenso machen wir bei Personen, die die Filmvorstellungen stören, von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen sie aus unseren Räumen – ohne Erstattung des Eintrittspreises!

Zum Schluss

Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine Theaterleitung oder deren Stellvertretung ausgeübt. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
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Die telefonische Reservierung ist täglich von 11.00 - 20.30 Uhr unter der Rufnummer 05251 - 2 90 60 0 möglich.

CINEPLEX Paderborn
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D-33098 Paderborn

Öffnungszeiten
Mo. 10.30-23.00 Uhr
Di. 10.30-21.00 Uhr
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So. 11.00-21.00 Uhr