Die FSK vergibt folgende Altersfreigaben:
o.A. = ohne Altersbeschränkung = ab 0 Jahre
ab 6 Jahre
ab 12 Jahre
ab 16 Jahre
k.J. = keine Jugendfreigabe = ab 18 Jahre
Filme, die ab 12 Jahre freigegeben sind, dürfen von Kindern ab 6 Jahre besucht werden, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Dies sind nur die Eltern!
Die „Sperrzeiten“ für Kinder und Jugendliche:
Kinder ab 6 Jahren bis 20.00 Uhr
Jugendliche unter 16 Jahren bis 22.00 Uhr
Jugendliche ab 16 Jahren bis 24.00 Uhr
Die Jugendlichen dürfen Vorstellungen besuchen, die später enden, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person (z.B. volljährige Geschwister) begleitet werden. Die FSK der Filme muss aber zwingend eingehalten werden.














