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FSK
 
Die deutsche FSK vergibt folgende Freigaben:

"o.A." (ab 0): sprich theoretisch von Geburt an freigegeben
"ab 6 Jahre"
"ab 12 Jahre" (auch freigegeben für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)*
"ab 16 Jahre"
"k.J - ab 18 Jahre keine Jugendfreigabe"

Jetzt kann es sein, dass ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 23:00 Uhr läuft. Dann müssen 12-jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Hier greift das Jugendschutzgesetz, das bei uns aushängt. Danach dürfen Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein. Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen das Cineplex Lippstadt ggf. eine Enttäuschung bereiten muss. Bitte richtigen Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.

Bei der Neuregelung der FSK 12 handelt es sich um ein so genanntes "Elternprivileg", das seit dem 01. April 2003 im Rahmen des überarbeiteten Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten ist. Kinder ab 6 Jahren dürfen demnach mit einer "personenberechtigten" Begleitung auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.



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