FSK und Jugendschutz
Jugendschutz im Kino – kurz erklärt
Der Jugendschutz im Kino wird durch das JuSchG (Jugendschutzgesetz) in Verbindung mit den Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) geregelt.
Er stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind und der Kinobesuch zeitlich ihrem Alter entspricht.
Die FSK legt fest, ab welchem Alter ein Film freigegeben ist und besucht werden darf. Zusätzlich dazu ist im Jugendschutzgesetz geregelt, bis zu welcher Uhrzeit sich Kinder und Jugendliche je nach Alter allein oder nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person im Kino aufhalten dürfen.
Hier findest du eine verständliche Übersicht über die FSK-Altersfreigaben und die gesetzlichen Zeitgrenzen für Kinobesuche.








