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HAUSORDNUNG


1. Ohne Eintrittskarte läuft nichts!
Jeder Gast, der einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein – und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren der Filmverleiher überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 50,-- verpflichtet und erhalten Hausverbot. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, werden von dem Kassensystem automatisch wieder in den freien Verkauf gegeben.

Wir weisen darauf hin, dass wir Preisermäßigungen für verschiedene Gruppen und Altersstufen dann gewähren, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Insbesondere sind die Ermäßigungen für Behinderte und deren Begleiter keineswegs vom Gesetzgeber bestimmt, sondern sie erfolgen ausschließlich aus Kulanzgründen unserer Firma.
2. "Schmuggler" sind in unserem Kino unerwünscht!
Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
3. Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen – wir achten darauf!
Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer jugendlichen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis etc.) darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
4. „Störenfriede“ erhalten „Platzverweis“!
Gästen, die deutlich alkoholisiert sind oder unter sonstigen Rauschmitteln stehen, können wir den Zutritt zu unseren Räumen verwehren. Ebenso machen wir bei Personen, die die Filmvorstellungen stören, von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen sie aus unseren Räumen – ohne Erstattung des Eintrittspreises.
5. Abbruch von Vorstellungen
Werden Vorstellungen durch Feueralarm, Stromausfall oder Ereignisse HÖHERER GEWALT unterbrochen oder abgebrochen, so entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes!
6. Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich. Filmpiraterie – also z.B. jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal – ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Verleihfirmen gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um die Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen und Rucksäcke kontrollieren können.
Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Filmverleihern anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
7. Zum Schluss
Bei Stromausfall, Feueralarm etc. Panik vermeiden und die Durchsagen und Anweisungen unseres Personals beachten. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, so nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vor den Kinos im Foyerbereich vorhanden.
Beanstandungen melden Sie bitte sofort unserem Servicepersonal.

Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine Theaterleitung oder deren Stellvertretung ausgeübt. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.

Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünschen wir Ihnen: Gute Unterhaltung und viel Spaß in unseren KINOS

Medienwelt Vesper GmbH & Co. KG, Unterer Sand 13, 94032 Passau:
Manfred Vesper


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